ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind
nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Firma Mobile-Soft schriftlich
bestätigt und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der
Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.
2.
Leistung und Prüfung
2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
· Ausarbeitung von
Organisationskonzepten
· Global- und Detailanalysen
· Erstellung von
Individualprogrammen
· Lieferung von
Bibliotheks-(Standard-)Programmen
· Erwerb von
Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
· Einschulung des
Bedienungspersonals
· Mitwirkung bei der
Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
· Telefonische Beratung
· Programmwartung
· Erstellung von
Programmträgern
· Hardwareentwicklung und
Layouterstellung
·
Sonstige Dienstleistungen
2.2 Die Ausarbeitung individueller Leistungen (Konzepte,
Programme, Hardwareentwicklung, Layouterstellung, usw.) erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig
zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel.
Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in
ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der
Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom
Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im
Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten
beim Auftraggeber.
2.3 Grundlage für die Erbringung von Leistungen
ist die schriftliche Leistungsbeschreibung,
die die Firma Mobile-Soft gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der
Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom
Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem
Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu
gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen
bedürfen für den jeweils betroffenen Auftrag
einer Abnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese
wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit
und Vollständigkeit anhand der genehmigten Leistungsbeschreibung mittels der
unter Punkt 2.2 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten.) Lässt der
Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt
die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als
abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind
Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber
ausreichend dokumentiert der Firma
Mobile-Soft schriftlich zu melden, die um die raschest mögliche Mängelbehebung bemüht
ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der
Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach
Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5 Bei Bestellung von
Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der
bestellten Programme.
2.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten
herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Firma Mobile-Soft
verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner
ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für
die Tätigkeit der Firma Mobile-Soft aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom
Auftraggeber zu ersetzen.
2.7 Der Versand von Programmträgern,
Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur
auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
3.
Preise, Steuern und
Gebühren
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne
Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den
vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw.
–stelle der Firma Mobile-Soft. Die Kosten von Programmträgern (z.B.
Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten
usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten
die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung,
Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der
Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen
verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden
Zeitaufwand werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.
3.3 Die Kosten für die Fahrt, Tag- und
Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert
nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als
Arbeitszeit.
4.
Liefertermin
4.1 Die Firma
Mobile-Soft ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können
nur dann eingehalten werden, wenn der
Auftraggeber zu den vom der Firma Mobile-Soft angegebenen Terminen alle
notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die genehmigte
Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt.
Leistungsverzögerungen und
Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von
der Firma Mobile-Soft nicht zu vertreten und
können der Firma Mobile-Soft nicht als Verzug angelastet
werden. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw.
Programme umfassen, ist die Firma
Mobile-Soft berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu
legen.
5.
Zahlung
5.1 Die von der Firma Mobile-Soft gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 8 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug
und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B.
Programme oder/und Schulungen, Realisierung
in Teilschritten) umfassen, ist die Firma Mobile-Soft berechtigt, nach
Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3 Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma
Mobile-Soft. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß
verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Firma
Mobile-Soft berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und
übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Ein
allfälliges gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht
maximal in der Höhe jener Kosten, die durch den Nachtrag des Fehlenden bzw. die
Ersatzvornahme durch dritte Unternehmer anfallen würde.
6.
Urheberrecht und Nutzung
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne
schriftliche Zustimmung der Firma
Mobile-Soft die Weitergabe der Organisationsausarbeitungen, Programme,
Leistungsbeschreibungen usw. oder davon abgeleitete Kopien an Dritte, sei es
entgeltlich oder unentgeltlich, zu unterlassen. Im Hinblick darauf, dass die
erbrachten Leistungen geistiges Eigentum der Firma Mobile-Soft sind, gilt
das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung ausschließlich zu eigenen
Zwecken des Auftraggebers und nur auf der im Vertrag bezeichneten Hardware.
Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Betriebes
bzw. eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zur Herstellung
von Reproduktionen, zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem
solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
7.
Rücktrittsrecht
7.1 Für
den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem
Verschulden der Firma Mobile-Soft ist der Auftraggeber berechtigt, mittels
eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch
innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in
wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
7.2 Höhere
Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die Firma
Mobile-Soft von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
7.3 Stornierung
durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
Mobile-Soft möglich. Ist die Firma Mobile-Soft mit einem Storno
einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und
aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht
abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
7.4 Der
Auftragnehmer kann sich von allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages
oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener
Frist Verbesserung bewirkt, das Fehlende nachträgt oder die mangelhafte Sache
durch eine mängelfreie Sache austauscht.
8.
Gewährleistung, Wartung, Änderung
8.1 Mängelrügen
sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie
innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware
nach Programmabnahme gemäß Punkt. 2.4 schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei
gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben,
wobei der Auftraggeber der Firma Mobile-Soft alle zur Untersuchung und
Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
8.2 Korrekturen
und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund
organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der Firma
Mobile-Soft zu vertreten sind, als notwendig erwiesen, werden kostenlos von
der Firma Mobile-Soft durchgeführt.
8.3 Kosten
für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die
vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und
Ergänzungen werden von der Firma Mobile-Soft gegen Berechnung durchgeführt.
Dies gilt für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen
oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite
vorgenommen worden sind.
8.4 Ferner
übernimmt die Firma Mobile-Soft keine Gewähr für Fehler, Störungen oder
Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter
Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind,
anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-
und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5 Für
Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte
nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Firma
Mobile-Soft.
9.
Haftung
Die Firma Mobile-Soft haftet für Schäden,
sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und
Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10.
Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen
Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von
Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des
anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach
Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner
ist verpflichtet, Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des
Mitarbeiters zu zahlen.
11.
Datenschutz, Geheimhaltung
Die Firma Mobile-Soft verpflichtet seine
Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt
dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich
zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen
möglichst nahe kommt.
13.
Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen
Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach
österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Firma Mobile-Soft als
vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das
Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Februar 2007